Kölner Bürgerhaushalt

Sachstände ab 2015
Rang 8
Vorschlag Nr. B-131, Haushaltsbereich , Verfahrensjahr 2013

Bußgeld Hundehaufen, Scherben, Wildpinkeln

Anstatt Politessen für Autofahrer loszuschicken, sollte das Ordnungsamt endlich die Hundebesitzer, Wildpinkler und Sachbeschädiger zur Kasse bitten. Köln versinkt in Dreck und Hundehaufen. Dort sollten empfindliche Bußgelder verhängt werden, die Stadtkasse wäre nach 2 Monaten gut gefüllt, wenn dort endlich eingegriffen wird.

  • 67 Kommentare
  • Spar-/Einnahmevorschlag
  • Gesamt Köln / Bezirksübergreifend
  • Wird umgesetzt
Abstimmung
Ergebnisse
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Sachstand:

/ [field_status_year]:

07/2017: Die Überwachung von Verunreinigungen erfolgt durch den Bezirksordnungsdienst sowie den zentralen Ordnungsdienst; im Rahmen der personellen Kapazitäten finden ordnungsbehördliche Kontrollen bei Beschwerden statt und festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden geahndet.

Stellungnahme der Verwaltung zur Vorbereitung des Ratsentscheids:

Für eine Millionenstadt wie Köln ist ein sauberes Stadtbild von ganz besonderer Bedeutung. Um dieses wichtige Ziel zur Erhöhung der Attraktivität der Stadt im Allgemeinen sowie der Lebensqualität aller Kölnerinnen und Kölner im Besonderen zu erreichen, setzt die Stadtverwaltung verschiedene Maßnahmenkonzepte um. Ein Schwerpunkt liegt auf der Sensibilisierung der Kölner Bürgerinnen und Bürger durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit. Hierzu wird schon bei den Kleinsten angesetzt, wie z.B. im Rahmen der Vorleseaktion des Oberbürgermeisters an Grundschulen zum Thema "Saubere Stadt" im Jahr 2011. Daneben leisten die Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt Köln (AWB) durch regelmäßige und gründliche Reinigungsmaßnahmen sowie durch sonstige Serviceleitungen (z.B. Bereitstellung von kostenfreien Hundekotbeuteln an den Eingängen von diversen Grün- und Parkanlagen etc.) einen wesentlichen Beitrag zur Sauberkeit des Stadtbildes. Ein weiteres Instrument ist die konsequente Ahndung von Fehlverhalten im Zusammenhang mit Verunreinigungen des Stadtbildes. Ordnungswidrigkeiten werden bereits konsequent geahndet. Im Oktober 2010 hat der Rat der Stadt Köln beschlossen, dass ab 01.01.2011 höhere Verwarnungs- und Bußgelder im Bereich Sauberkeit zur Ahndung von festgestellten Verstößen angewendet werden. Diese härtere Vorgehensweise wurde durch eine entsprechende Öffentlichkeitskampagne begleitet. Das Verunreinigen von Straßen, Wegen und Plätzen durch Hundekot wird z.B. auf Grundlage des § 2 der Kölner Straßenordnung geahndet. Bei Verstößen droht den Hundehalterinnen bzw. Hundehaltern ein Bußgeld in Höhe von 35 bis 500 EUR. Bei einem erstmaligen Verstoß wird ein angemessener, dem Verhältnismäßigkeitsprinzip entsprechender Betrag erhoben. Bei Folgeverstößen ist in der Regel mit einem höheren Bußgeld zu rechnen. Bei beharrlicher Missachtung kann der vorgegebene Bußgeldrahmen schrittweise voll ausgeschöpft werden. Bei der Festlegung der Höhe des konkreten Bußgeldes spielt auch der "Tatort" (z.B. Kinderspielplatz) eine Rolle sowie die Bereitschaft der Hundehalterin bzw. des Hundehalters den Hundekot nach Aufforderung selbst zu beseitigen. Problematisch ist, dass oftmals nur das "Resultat" des Verstoßes und nicht der Täter angetroffen wird. Eine Erhöhung der Ahndungsquote könnte mithin nur durch eine deutlich erhöhte Präsenz- und Kontrolldichte erreicht werden. Das ist mit den vorhandenen Personalressourcen des Ordnungsdienstes aber nicht leistbar
Eine weitere Erhöhung des Bußgeldrahmens ist im Übrigen nicht möglich. Soweit es um Verstöße wegen Verunreinigung geht, fallen diese regelmäßig unter den landeseinheitlichen Bußgeldkatalog Umwelt. Dieser hat Richtliniencharakter für die Kommunen und ist von diesen grundsätzlich zu beachten. Die Verwarnungs- und Bußgelder der Stadt Köln befinden sich aber bereits am oberen Rand des Bußgeldrahmens aus dem Bußgeldkatalog Umwelt. Weitere Erhöhungen würden sich daher nicht mehr an den vorgegebenen Rahmen des Bußgeldkataloges Umwelt halten und wären damit rechtlich angreifbar. Die Stadt Köln setzt sich auf Landesebene dafür ein, eine Erhöhung der Verwarn- und Bußgelder in dem Bußgeldkatalog Umwelt zu erreichen.
Für die Ahndung von "Müllordnungswidrigkeiten" ist der Ordnungsdienst der Stadt Köln zuständig. Die Grünanlagen werden ebenso wie das öffentliche Straßenland durch diesen kontrolliert. Zum 01.04.2008 wurden 27 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des zentralen Ordnungsdienstes in die 9 Stadtbezirke verlagert. Die jeweils 3 Außendienstkräfte pro Stadtbezirk befassen sich schwerpunktmäßig mit der Thematik Sauberkeit im öffentlichen Straßenland und Grünanlagen. Sie werden im Rahmen von Schwerpunktkontrollen - z.B. bei entsprechenden Hinweisen auf Missstände aus der Bevölkerung - durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des zentralen Ordnungsdienstes unterstützt. Hierdurch ist eine flächendeckende Überwachung des Stadtgebiets gewährleistet.
Der Vorschlag wird größtenteils somit bereits umgesetzt. Die Zusetzung von weiterem Personal wäre nur durch eine Budgeterhöhung möglich.

Stellungnahme Bezirk 1:

Die Bezirksvertretung Innenstadt nimmt die die 10 am besten bewerteten Bürgervorschläge aus dem Bürgerhaushaltverfahren 2013 einschließlich der Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis.

Stellungnahme Bezirk 2:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen nimmt die die 10 am besten bewerteten Bürgervorschläge aus dem Bürgerhaushaltverfahren 2013 mit Ausnahme der Bürgervorschläge 3 und 5 einschließlich der Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis. Bei den Vorschlägen 3 und 5 folgt sie den Anregungen der Bürger. Sie empfiehlt dem Rat die Verwaltung zu beauftragen, die positiv bewerteten Vorschläge umzusetzen, soweit eine Deckung vorhanden oder eine kostenneutrale Umsetzung möglich ist.

Stellungnahme Bezirk 3:

Die Bezirksvertretung Lindenthal nimmt die 10 am besten bewerteten Bürgervorschläge aus dem Bürgerhaushaltverfahren 2013 einschließlich der Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis.

Stellungnahme Bezirk 4:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld nimmt die die 10 am besten bewerteten Bürgervorschläge aus dem Bürgerhaushaltverfahren 2013 einschließlich der Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Vorlage der den Stadtbezirk Ehrenfeld betreffenden Beschlüsse.

Stellungnahme Bezirk 5:

Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die zehn am besten bewerteten Bürgervorschläge aus dem Bürgerhaushaltsverfahren 2013 einschließlich der Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, die Verwaltung zu beauftragen, bei den Vorschlägen B-116, B-42 und B- 131 den Vorschlägen der Verwaltung zu folgen. Beim Vorschlag B-67 soll dem Bürgervorschlag gefolgt werden. Mit den restlichen Vorschlägen hat sich die Bezirksvertretung Nippes wegen Nichtzuständigkeit nicht befasst.

Stellungnahme Bezirk 6:

Die Bezirksvertretung Chorweiler nimmt die die 10 am besten bewerteten Bürgervorschläge aus dem Bürgerhaushaltverfahren 2013 einschließlich der Stellungnahmen der Verwaltung kritisch zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat die Verwaltung zu beauftragen, die positiv bewerteten Vorschläge umzusetzen, soweit eine Deckung vorhanden oder eine kostenneutrale Umsetzung möglich ist.

Stellungnahme Bezirk 7:

Die Bezirksvertretung Porz nimmt die die 10 am besten bewerteten Bürgervorschläge aus dem Bürgerhaushaltverfahren 2013 einschließlich der Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat die Verwaltung zu beauftragen, die positiv bewerteten Vorschläge umzusetzen, soweit eine Deckung vorhanden oder eine kostenneutrale Umsetzung möglich ist. Zusatz: Die Bezirksvertretung Porz bittet, die Kategorie „Senioren und Inklusion“ hinzuzufügen.

Stellungnahme Bezirk 8:

Die Bezirksvertretung Kalk tagt erst am 25.04.

Stellungnahme Bezirk 9:

Die Bezirksvertretung Mülheim nimmt die die 10 am besten bewerteten Bürgervorschläge aus dem Bürgerhaushaltverfahren 2013 einschließlich der Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat die Verwaltung zu beauftragen, die positiv bewerteten Vorschläge, soweit sie in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung Mülheim fallen, umzusetzen, soweit eine Deckung vorhanden oder eine kostenneutrale Umsetzung möglich ist. Die Förderung des Kulturbunkers soll entsprechend dem Votum der Bürgerinnen und Bürger weiter gesichert werden.

Stellungnahme Finanzausschuss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die zehn am besten bewerteten Bürgervorschläge aus dem Bürgerhaushaltverfahren 2013 einschließlich der Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen.

Entscheidung Rat:

Der Rat nimmt die zehn am besten bewerteten Bürgervorschläge aus dem Bürgerhaushaltverfahrens 2013 einschließlich der Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis.