Vollversorger in Merkenich
- Abstimmung
- Ergebnisse
- Ich unterstütze den Vorschlag
- 27Pro Stimmen
- Ich lehne den Vorschlag ab
- 3Contra Stimmen
- 30 Bewertungen
Sachstand:
/ [field_status_year]:07/2017: Der Sachstand ist unverändert.
Stellungnahme der Verwaltung zur Vorbereitung des Ratsentscheids:
Das Gewerbegebiet Causemanstraße am westlichen Ortsrand von Merkenich liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 6654/03 vom 28.04.2003. Gemäß Punkt 2 der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes sind in diesem Gewerbegebiet Einzelhandelsbetriebe und sonstige Gewebebetriebe mit Verkaufsflächen an letzte Verbraucher nicht zulässig.
Neben der planungsrechtlichen Unzulässigkeit würde eine Ansiedlung eines Lebensmittelvollversorgers innerhalb des Gewerbegebietes Causemannstraße auch dem vom Rat der Stadt Köln am 17.12.2013 beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes Köln widersprechen, da dieser Standort außerhalb des Nahversorgungszentrums Merkenich, Merkenicher Hauptstraße, liegt. Die Zielsetzung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes beinhaltet für das NVZ unter anderem eine Sicherung der Versorgungsfunktion im kurzfristigen Bedarf durch Erhalt des Lebensmittelanbieters sowie durch die Verhinderung von Ansiedlungen von derartigen Einzelhandelsbetrieben in den umliegenden Gewerbegebieten. Die Ansiedlung eines Lebensmittelvollversorgers im Gewerbegebiet Causemannstraße ist somit nicht möglich.
Stellungnahme Bezirk 6:
Die Bezirksvertretung Chorweiler befürwortet eine Umsetzung des Vorschlags.
Stellungnahme Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss hat die Beratungen über eine Umsetzung der Vorschläge in die Haushaltsplanberatungen des Rates verwiesen.
Entscheidung Rat:
Der Rat nimmt die fünfzehn (elf für den Bezirk Chorweiler) am besten bewerteten Vorschläge aus dem Bürgerhaushaltsverfahren 2015 für jeden Stadtbezirk sowie bezirksübergreifend einschließlich der Stellungnahmen der Verwaltung und der Beratungsergebnisse der Bezirksvertretungen zur Kenntnis.
Er beauftragt die Verwaltung, die positiv bewerteten und durch die jeweiligen Bezirksvertretungen priorisierten Vorschläge umzusetzen, soweit eine Deckung vorhanden oder eine kostenneutrale Umsetzung möglich ist.