Begegnungsstätte für Blumenberg
- Abstimmung
- Ergebnisse
- Ich unterstütze den Vorschlag
- 36Pro Stimmen
- Ich lehne den Vorschlag ab
- 17Contra Stimmen
- 53 Bewertungen
Sachstand:
/ [field_status_year]:07/2017: Die Stellungnahme der Verwaltung hat weiter Bestand.
Stellungnahme der Verwaltung zur Vorbereitung des Ratsentscheids:
Soweit der Vorschlag auf die Einrichtung einer Bürgerbegegnungsstätte abzielt unterstützt ihn die Verwaltung, weil der Bedarf für eine Begegnungsstätte im Stadtteil gesehen wird. Im Sinne der vom Rat der Stadt 2008 verabschiedeten Rahmenkonzeption für die Arbeit der Kölner Bürgerhäuser und /-zentren sind Bürgerbegegnungsstätten „durch bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement getragene Einrichtungen, die als Anlauf-, Treff- und Kommunikationsorte das Vereins- und Gesellschaftsleben in den Stadtteilen beleben und prägen“.
Eine offene Begegnungsstätte für Blumenberg wird vor dem Hintergrund der Flüchtlingsunterbringung und des damit einhergehenden Bedarfes an zusätzlichem öffentlichen Raum für gemeinsame Aktivitäten aus Sicht der Sozialraumkoordination unterstützt.
Eine Übertragung der Konzeption des in Chorweiler beheimateten Café Olko erscheint aus Sicht der Verwaltung problematisch. Eigentümer des Café Olko ist die Bäder GmbH, die das Objekt gewerblich verpachtet hat.
Mittel für die Errichtung / den Betrieb einer (weiteren) Bürgerbegegnungsstätte in städtischer Trägerschaft sind im Haushaltsplanentwurf 2015ff. nicht veranschlagt. Dies widerspräche auch der vorstehend erwähnten Rahmenkonzeption. Einen Zuschuss an eine in bürgerschaftlicher (freier) Trägerschaft betriebene Bürgerbegegnungsstätte würde die Sozialverwaltung aber grundsätzlich befürworten.
Stellungnahme Bezirk 6:
Die Bezirksvertretung Chorweiler befürwortet eine Umsetzung des Vorschlags.
Stellungnahme Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss hat die Beratungen über eine Umsetzung der Vorschläge in die Haushaltsplanberatungen des Rates verwiesen.
Entscheidung Rat:
Der Rat nimmt die fünfzehn (elf für den Bezirk Chorweiler) am besten bewerteten Vorschläge aus dem Bürgerhaushaltsverfahren 2015 für jeden Stadtbezirk sowie bezirksübergreifend einschließlich der Stellungnahmen der Verwaltung und der Beratungsergebnisse der Bezirksvertretungen zur Kenntnis.
Er beauftragt die Verwaltung, die positiv bewerteten und durch die jeweiligen Bezirksvertretungen priorisierten Vorschläge umzusetzen, soweit eine Deckung vorhanden oder eine kostenneutrale Umsetzung möglich ist.