Für den Historischen Park Deutz
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- Ich lehne den Vorschlag ab
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Sachstand:
/ [field_status_year]:07/2017: Für die gestalterische Einbindung der archäologischen Funde im Bereich des Boulevards im Rahmen des Konzeptes "Historischer Park Deutz" stellt die Bezirksregierung eine Förderung ab 2018 in Aussicht. Es handelt sich um die Grundmauern der Kirche ST. Urban, die preußische Bahndrehscheibe sowie weitere Bodendenkmale.
Stellungnahme Bezirk 1:
Als Ergebnis einer Planungswerkstatt, an der neben Wissenschaftlern aus den Bereichen Denkmalpflege, externen Fachleuten aus Architektur und Städtebau, Fachplanern aus Planungsämtern auch Deutzer Bürgergruppen, unter anderem auch die Antragsteller, teilnahmen, wurde vom mit der Planung Rheinboulevard beauftragten Büro Panorama Landschaftsarchitektur im September 2012 ein Entwurf Historischer Park Deutz erstellt. Diese 69- seitige Dokumentation wurde den politischen Gremien und der Bevölkerung vorgestellt und in zahlreichen Veranstaltungen diskutiert. Fazit: Auf der Grundlage dieses Entwurfs soll die weitere Entwicklung zur Integration der archäologischen Funde in den bis zur Mindener Straße erweiterten Bereich des Rheinboulevards weiter verfolgt werden. Grob geschätzt wurde die Umsetzung eines solchen Entwurfs mit mindestens rund 5 Mio. Euro angesetzt. Eine Erweiterung des Rheinboulevards und einer damit verbundenen erweiterten Förderung wurde vom Land abgelehnt. Ohne Förderung ist ein Historischer Park Deutz von der Stadt alleine nicht zu realisieren. Beim Ausbau des Boulevards als 3. Bauabschnitt des Rheinboulevards werden wesentliche Festlegungen (Konservierung der zu erhaltenden Mauern, Kenntlichmachen des römischen Kastells im Bodenbelag) bereits berücksichtigt, zumindest so, dass später bei einer eventuellen Umsetzung der großzügigen Lösung Historischer Park Deutz keine kostspieligen Eingriffe vorgenommen werden müssen, und es eher zu einer problemlosen Optimierung (z.B. beim Ausstellungskonzept) kommt.
Stellungnahme Bezirk 2:
Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt eine Priorisierung der Vorschläge in der Reihenfolge der Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Verwaltung.
Entscheidung Rat:
Der Finanzausschuss hat die Beratungen über eine Umsetzung der Vorschläge in die Haushaltsplanberatungen des Rates verwiesen.