Deutzer Werft
- Abstimmung
- Ergebnisse
- Ich unterstütze den Vorschlag
- 63Pro Stimmen
- Ich lehne den Vorschlag ab
- 10Contra Stimmen
- 73 Bewertungen
Sachstand:
/ [field_status_year]:Die Verwaltung hat in einem Gespräch mit der Bezirksregierung Köln die Möglichkeiten der zukünftigen Förderung zur Vollendung der Gesamtmaßnahme Rheinbouloevard Köln-Deutz ausgelotet. Für die Weiterführung des Rheinboulevards, sowohl in nördlicher als auch in südlicher Richtung (Deutzer Werft), stehen demnach in absehbarer Zeit keine Fördergelder zur Verfügung.
Stellungnahme der Verwaltung zur Vorbereitung des Ratsentscheids:
Die Deutzer Werft ist ein Teilbereich des Rheinboulevards, der sich von der Severinsbrücke bis zum Rheinpark erstreckt. Alle Entwicklungen in diesem Bereich unterliegen den planerischen und gestalterischen Grundsätzen aus dem Ergebnis des freiraumplanerischen Wettbewerbs. Planung und Ausbau erfolgen in mehreren Bauabschnitten. Der erste Abschnitt mit der großen Freitreppe zum Rhein entsteht derzeit zwischen Deutzer- und Hohenzollernbrücke. Als einer der weiteren Bauabschnitte des Rheinboulevards (der nächste Bauabschnitt Rheinboulevard wird eher der nördlich der Hohenzollernbrücke bis Rheinpark sein) mit einem hohen Anspruch an Qualität bedarf der Bereich der Deutzer Werft nach entsprechenden Beschlüssen einer gründlichen Planung. Spiel-und Sportnutzungen temporär auf der Platzfläche Deutzer Werft oder in Nischen außerhalb der weiterhin gesetzten Kirmesnutzungen sind durchaus vorstellbar. Die nicht unerheblichen Ausbaukosten stehen in absehbarer Zeit jedoch nicht zur Verfügung und sind zudem von einer Förderung durch das Land abhängig. Was temporäre Spiel-und Sportnutzungen im Vorfeld einer größeren Neugestaltung betrifft, ist es nicht damit getan, Linien auf das Konglomerat aus Asphalt, Basaltpflaster und Schienen aufzubringen. Sowohl die Oberflächenbeschaffenheit, als auch Kollisionen mit den derzeitigen Nutzungen lassen keine Spiel- und Sportnutzungen zu. Etwas zu improvisieren mit geringen Mitteln des Bürgerhaushaltes wird daher auch aus Gründen der Verkehrssicherheit, Unterhaltung usw. Seitens der Verwaltung abgelehnt.
Stellungnahme Bezirk 1:
Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt eine Priorisierung der Vorschläge in der Reihenfolge der Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Verwaltung.
Stellungnahme Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss hat die Beratungen über eine Umsetzung der Vorschläge in die Haushaltsplanberatungen des Rates verwiesen.
Entscheidung Rat:
Der Rat nimmt die fünfzehn (elf für den Bezirk Chorweiler) am besten bewerteten Vorschläge aus dem Bürgerhaushaltsverfahren 2015 für jeden Stadtbezirk sowie bezirksübergreifend einschließlich der Stellungnahmen der Verwaltung und der Beratungsergebnisse der Bezirksvertretungen zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, die positiv bewerteten und durch die jeweiligen Bezirksvertretungen priorisierten Vorschläge umzusetzen, soweit eine Deckung vorhanden oder eine kostenneutrale Umsetzung möglich ist.