Mehr Kontrolle des Ordnungsamtes auf der Buchheimer Str.
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- Ergebnisse
- Ich unterstütze den Vorschlag
- 26Pro Stimmen
- Ich lehne den Vorschlag ab
- 4Contra Stimmen
- 30 Bewertungen
Sachstand:
/ [field_status_year]:07/2017: Zusätzlich zu den bereits beschriebenen Maßnahmen, hat der Rat der Stadt Köln am 20.12.2016 umfangreiche Änderungen der Kölner Stadtordnung beschlossen. So wurden beispielsweise ein Alkoholverbot im Umfeld von und ein Mitführverbot von Alkohol auf Spielplätzen festgelegt. Diese Maßnahmen dienen auch dazu, die Sauberkeit in den genannten Bereichen zu verbessern.
Stellungnahme der Verwaltung zur Vorbereitung des Ratsentscheids:
Das öffentliche Straßenland wird regelmäßig durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsdienstes kontrolliert. Hierbei sind stadtweit eine Vielzahl von „Brennpunkten“ bekannt, die regelmäßig angefahren werden.
Nach § 11 der Kölner Stadtordnung sind Störungen in Verbindung mit Alkoholkonsum, wie beispielsweise Belästigung von Personen, untersagt. Festgestelltes ordnungswidriges Verhalten wird insofern konsequent geahndet. Vor dem Hintergrund, dass durch den Ordnungsdienst wechselnde Bereiche zu überwachen sind, ist eine dauerhafte Präsenz an bestimmten Örtlichkeiten nicht gewährleistet. Kontrollen können daher ausschließlich im Rahmen der personellen Kapazitäten vorgenommen werden.
Stellungnahme Bezirk 9:
Die Bezirksvertretung Mülheim hat die Vorlage wegen Beratungsbedarf auf die nächste Sitzung (08.06.2015) vertagt.
Stellungnahme Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss hat die Beratungen über eine Umsetzung der Vorschläge in die Haushaltsplanberatungen des Rates verwiesen.
Entscheidung Rat:
Der Rat nimmt die fünfzehn (elf für den Bezirk Chorweiler) am besten bewerteten Vorschläge aus dem Bürgerhaushaltsverfahren 2015 für jeden Stadtbezirk sowie bezirksübergreifend einschließlich der Stellungnahmen der Verwaltung und der Beratungsergebnisse der Bezirksvertretungen zur Kenntnis.
Er beauftragt die Verwaltung, die positiv bewerteten und durch die jeweiligen Bezirksvertretungen priorisierten Vorschläge umzusetzen, soweit eine Deckung vorhanden oder eine kostenneutrale Umsetzung möglich ist.