Rang 7
Restaurant/Cafe/Biergarten für den Stammheimer Schlosspark
- Abstimmung
- Ergebnisse
- Ich unterstütze den Vorschlag
- 48Pro Stimmen
- Ich lehne den Vorschlag ab
- 0Contra Stimmen
- 48 Bewertungen
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Stellungnahme der Verwaltung zur Vorbereitung des Ratsentscheids:
Gemäß § 35 BauGB sind öffentliche Grünanlagen zuständigkeitshalber bei dem Bauaufsichtsamt bzw. dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen zu sehen. Die Liegenschaftsverwaltung ist Eigentümerin der Anlagen.
Von dort erfolgtdie Prüfung der planungsrechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen.
Stellungnahme Bezirk 9:
Die Bezirksvertretung Mülheim hat die Umsetzung des Vorschlages mit Rang 9 priorisiert.